12.5. Mit Verfügung vom 23. September 2019 wurde Dr. iur. F.M. von seiner Pflicht, anlässlich der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 als Zeuge auszusagen, entbunden. 13. 13.1. Am 27. November 2019 fand die Hauptverhandlung statt. Anlässlich dieser wurden die Zeugen V.F.I. und M.D. sowie die Kläger 1 und 2, T.I. und M.M. als Parteien befragt. Zudem hielten die Parteien ihre Schlussvorträge. Beide Seiten verzichteten auf einen zweiten Schlussvortrag (Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 S. 11). -6-