6.3. Mit Schreiben vom 26. März 2018 zeigte die Beklagte an, neu von den Rechtsanwälten lic. iur. W.S. und MLaw M.A. vertreten zu werden. 7. Mit Klageantwort vom 25. Mai 2018 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter ordentlicher Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Kläger 1 und 2."