5. 5.1. Mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 kündigte der Vizepräsident den Parteien die vorläufige Sistierung des Verfahrens an und lud diese gleichzeitig ein, hierzu Stellung zu nehmen. Im Rahmen eines anderen Verfahrens vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau war vorerst zu prüfen, ob das gesamte Handelsgericht in den Ausstand zu treten habe, weil ein Rechtsvertreter als Ersatzrichter in der anderen Kammer des Handelsgerichts amtete. Im vorliegenden Verfahren lag wegen des vormaligen Rechtsvertreters der Beklagten, Dr. iur.