4. Mit Klage vom 25. August 2017 (Postaufgabe: 25. August 2017) stellten die Kläger 1 und 2 folgende Rechtsbegehren: " 1. Die an der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 30. Juni 2017 gefassten Beschlüsse seien vollumfänglich aufzuheben und als ungültig zu erklären. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."