Geschäftsführung, T.I. und M.M., für eine weitere Amtsperiode von einem Jahr zu wählen (KB 3). 3.2. Mit Schreiben vom 19. Juni 2017 beantragten die Kläger 1 und 2 die Abweisung der mit der Einladung vom 7. Juni 2017 gestellten Anträge der Geschäftsführung, die sofortige Erstellung der Jahresrechnungen für die Jahre 2015 und 2016 durch die Geschäftsführung sowie die Durchführung der Abstimmung über die Verwendung der Bilanzgewinne der Jahre 2015 und 2016 (KB 5). 3.3. Am 30. Juni 2017 fand im Hotel Du Parc an der Römerstrasse 24, 5400 Baden, die Gesellschafterversammlung der Beklagten statt (KB 2).