Der Grundansatz für die Gerichtsgebühr beträgt bei einem Streitwert von Fr. 300'000.00 gemäss § 7 Abs. 1 Zeile 7 VKD Fr. 13'470.00. Die Erhöhung der Gerichtsgebühr wegen ausserordentlicher Aufwendungen (Rechtsschriften im Umfang von über 650 Seiten, zahlreiche Beilagenord-