Gemäss E. 3 des Vergleichs vom 24. Oktober 2017 sind zusätzlich noch die Prozesskosten für das Verfahren HSU.2017.62 in vorliegendem Verfahren zu verlegen. Die vorliegend ausgeführten Überlegungen gelten für das Verfahren HSU.2017.62 sinngemäss mit der zusätzlichen Anmerkung, dass sich die angeblichen nachträglichen Genehmigungen vom 27. und 29. November 2017 (KB 86 f.) darauf nicht beziehen. Entsprechend lag auch im Verfahren HSU.2017.62 vollmachtloses Handeln von lic. iur. M. und Dr.