Ein Anwalt unterliegt einem Interessenkonflikt, wenn er die Wahrung fremder Interessen übernommen hat und dabei Entscheidungen zu treffen hat, mit denen er sich potentiell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt.16 Dies ist der Fall, wenn der Anwalt eine konkrete Handlung vorzunehmen hat, bei welcher die Interessen des Auftraggebers von denjenigen eines Dritten oder des Anwalts selbst abweichen.17 Der Begriff des Konflikts ist weit zu verstehen.18