Selbst Dr. P. schreibt nicht, so etwas sei zulässig (RB 88 S. 19; RB 116 S. 16). Kommt hinzu, dass die angebliche Wahl der angeblich neuen Direktoren den statutarischen Anforderungen der angeblichen Klägerin nicht genügte, da die Zustimmung des beklagtischen Nebenintervenienten fehlte. Darum wurden die angeblich neuen Direktoren bisher auch nicht in das public registry von Panama eingetragen, was lic. iur. M. und Dr. iur. N. nicht bestreiten.