N. behaupten in ihrer Stellungnahme vom 26. April 2018 neu, die angebliche Wahl der neuen Direktoren sei durch schriftlichen Beschluss vom 6. März 2017 (RB 107) erfolgt, was nach panamaischem Recht gültig sei, sofern jeder stimmberechtigte Aktionär den Beschluss zugestellt bekomme sowie die Möglichkeit erhalte, den Beschluss abzulehnen, sich der Stimme zu enthalten oder zuzustimmen. Die Behauptung, dass der beklagtische Nebenintervenient Kenntnis von diesem schriftlichen Beschluss gehabt habe, wollen sie durch einen "Letter of No-