N. nachträglich genehmigen. Dr. P. führt in seinem ersten Gutachten (RB 88) aus, diese Entlassung der bisherigen und Wahl der neuen Direktoren sei deshalb zulässig gewesen, weil die Handlungen von D. und E. als Mehrheitsaktionäre der angeblichen Klägerin jeglichen Handlungen des Board of Directors der angeblichen Klägerin vorgingen – eine nach panamaischem Recht zu beantwortende Rechtsfrage, deren Richtigkeit im vorliegenden Prozess offengelassen werden kann.