Sie basiert auf der Annahme, dass K. weder damals noch heute Mitglied des Board of Directors der angeblichen Klägerin war. Die erste Feststellung widerspricht dem vorliegend erstellten und unbestrittenen Sachverhalt, wonach K. am 25. November 2016 Präsident der angeblichen Klägerin war. Ansonsten hätten ihn D. und E. am 6. März 2017 nicht angeblich abgesetzt (RB 107). Die zweite Feststellung, dass K. nach dem 25. November 2016 – insbesondere am 10. April 2018, als das Schreiben