Ist auf die Vollmacht vom 23. November 2016 (KB 2) Schweizer Recht anwendbar, so untersteht auch die Frage, ob die Vollmacht in der Zwischenzeit widerrufen wurde, Schweizer Recht. Irrelevant ist deshalb die Feststellung Nr. 9 von Dr. P. in seinem Gutachten vom 16. Juni 2017, wonach die Vollmacht nach panamaischem Recht gültig sei (Replik Rz. 21 S. 33).