Im Wesentlichen wird behauptet, für die angebliche Klägerin seien nur die zurzeit in den einschlägigen Registern in Panama eingetragenen Organe der Gesellschaft handlungsberechtigt. Mit Schreiben vom 20. Juli 2017 hätten der Präsident und der Sekretär/Direktor der angeblichen Klägerin - 13 -