zeige, dass die Vollmacht der Klägerin an die O. [Anwaltskanzlei AG] widerrufen worden sei (Beilage 17 im Verfahren HSU.2017.62). Dieses Schreiben sei im Namen der A. [mit einem fehlenden –s in der Firma] anstelle der A. ausgestellt worden. Diese Gesellschaft sei lic. iur. M. und Dr. iur. N. nicht bekannt. Zudem würde es sich nicht um einen Widerruf handeln. Ein solcher sei jedenfalls nichtig (Replik Rz. 11 ff.).