Bestritten wird, dass der beklagtische Nebenintervenient seinen Söhnen D. und E. am 19. November 2015 je einen Drittel der Aktien der angeblichen Klägerin geschenkt haben soll, wobei diese Schenkung am 6. bzw. 8. April 2016 widerrufen worden sein soll. Daraufhin sollen die Direktoren der angeblichen Klägerin am 31. Mai 2016 die Aktienzertifikate von D. und E. an der angeblichen Klägerin für ungültig erklärt und zugunsten des beklagtischen Nebenintervenienten ein neues Aktienzertifikat ausgestellt haben.