Da MLaw J. bisher nicht als Vertreter der angeblichen Klägerin aufgetreten ist – er hat keinerlei Eingaben unterzeichnet –, muss betreffend ihn nicht entschieden werden. Zudem hat die angebliche Klägerin mit Eingabe vom 23. August 2017 im Verfahren HSU.2017.62 erklärt, dass MLaw J. zu Studienzwecken im Ausland weile und daher nicht mehr als Rechtsvertreter der angeblichen Klägerin aufgeführt werde.