20. Mit Verfügung vom 16. Mai 2018 lud der Vizepräsident für die Hauptverhandlung vom 25. Juni 2018 vor und erliess die Beweisverfügung. 21. Mit Schreiben vom 21. Juni 2018 reichte lic. iur. M. eine weitere Eingabe betreffend die Beantragung einer Beistandschaft vor dem erstinstanzlichen Gericht von W. für den beklagtischen Nebenintervenienten ein. 22. 22.1. Am 25. Juni 2018 fand die Hauptverhandlung statt. Die Parteien hielten ihre Schlussvorträge und konnten sich dabei je zweimal äussern. 22.2. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte das Urteil. -9-