17. 17.1. Am 28. März 2018 reichten lic. iur. M. und Dr. iur. N. eine Eingabe betreffend die Beantragung einer Beistandschaft vor dem erstinstanzlichen Gericht von W. für den beklagtischen Nebenintervenienten ein. -7- 17.2. Mit Eingaben je vom 6. April 2018 nahmen die Beklagte und der beklagtische Nebenintervenient Stellung zur Eingabe vom 28. März 2018. 18. 18.1. Mit Eingabe vom 10. April 2018 erstattete der beklagtische Nebenintervenient seine Duplik im beschränkten Verfahren. 18.2. Mit Eingabe vom 11. April 2018 erstattete die Beklagte ihre Duplik zur Klage im beschränkten Verfahren.