16. 16.1. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 13. Dezember 2017 im Verfahren HOR.2017.39 beantragten lic. iur. M. und Dr. iur. N., die Beklagte und der beklagtische Nebenintervenient, das vorliegende Verfahren bis zum 31. Januar 2018 zu sistieren. 16.2. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2017 wurde das Verfahren bis zum 31. Januar 2018 sistiert. 16.3. Mit Verfügung vom 2. Februar 2018 wurde die Verfahrenssistierung aufgehoben.