9. 9.1. Mit Eingabe vom 16. September 2017 zeigte lic. iur. L. an, er sei von der angeblichen Klägerin mit der Rechtsvertretung betraut worden. Diese habe keine Klage eingereicht und auch keine Dritten hiermit beauftragt. Entsprechend sei die angebliche Klägerin auch nicht Partei des vorliegenden Verfahrens. 9.2. Mit Eingabe vom 28. September 2017 beantragte die angebliche Klägerin, die Eingabe von lic. iur. L. vom 16. September 2017 aus dem Recht zu weisen, beim Entscheid des Handelsgerichts nicht zu beachten und ohne Weiteres an den Absender zurückzuweisen.