7.3. Die angebliche Klägerin und die Beklagte reichten ihre jeweiligen Stellungnahmen am 19. Juni 2017 ein. Mit Eingaben vom 30. Juni 2017 reichten die angebliche Klägerin sowie der beklagtische Nebenintervenient je eine weitere Eingabe ein. 7.4. Mit Verfügung vom 30. August 2017 wurde der beklagtische Nebenintervenient zugelassen.