43 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung vom 11. Januar 2016, abrufbar unter: , zuletzt besucht am 9. Oktober 2017. - 22 - Das Handelsgericht erkennt: 1. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten in gerichtlich festgesetzter Höhe von Fr. 4'211.00 werden dem Kläger auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Der Fehlbetrag wird vom Kläger nachgefordert.