4. Anfechtungsklage Mit dem in der Replik neu gestellten Rechtsbegehren-Ziff. 1b verlangt der Kläger eventualiter die Aufhebung der an der Generalversammlung der Beklagten vom 11. Dezember 2015 gefassten Beschlüsse. Das Rechtsbegehren ist entsprechend als Anfechtungsklage zu behandeln.