__, der unbestritten vergessen hatte, sich zur Generalversammlung vom 11. Dezember 2015 anzumelden und an dieser hernach nur als Zuhörer ohne Stimmrecht zugelassen wurde; G._____ schloss es im Rahmen seiner Zeugenbefragung selber aus, die Einladung zur Generalversammlung zu spät erhalten zu haben (act. 104).