Viele Aktiengesellschaften stellen ihren Aktionären dabei zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung ein Anmeldungs- und Vollmachtformular zu, mit dem sich der Aktionär zur Generalversammlung anmelden (oder seinen Vertreter bevollmächtigen) kann.31 Daraufhin erhält der Namenaktionär eine auf seinen Namen ausgestellte Zutritts- bzw. Stimmrechtskarte.32