In der Praxis ist es (v.a. bei Publikumsgesellschaften, aber auch bei grösseren KMU) verbreitet, die Legitimationsprüfung zeitlich vor den Tag der Generalversammlung zu legen.30 Viele Aktiengesellschaften stellen ihren Aktionären dabei zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung ein Anmeldungs- und Vollmachtformular zu, mit dem sich der Aktionär zur Generalversammlung anmelden (oder seinen Vertreter bevollmächtigen) kann.31