Auszugehen ist von einer durchschnittlichen Briefzustellung im Inland. Erfolgt die Einladung per Post, kann vom Eintreffen bzw. Zugang der Einladung an jenem Tag ausgegangen werden, an dem der Zugang bei ordnungsgemässer Abwicklung erwartet darf.21 Bei A-Post ist dies der auf die Postaufgabe folgende Arbeitstag,22 bei B-Post spätestens der dritte auf den Postaufgabetag folgende Arbeitstag (vgl. AB 5).