__ als Verwaltungsrat, AB 7 S. 15) und neunten Beschlusses (Wiederwahl von J._____ als Verwaltungsrat, AB 7 S. 16) der Generalversammlung vom 11. Dezember 2015 kaum sinnvoll bestimmen. Gegenstand der Klage sind aber auch die Genehmigungen der Jahresrechnungen der Jahre 2013 und 2014 (Beschlüsse drei und fünf, AB 7 S. 10 u. 11) sowie in diesem Zusammenhang die Entlastung des Verwaltungsrates (Beschlüsse vier und sechs, AB 7 S. 10 u. 12). Aus den beiden Jahresrechnungen der Jahre 2013 und 2014 (Duplikbeilage [DB] 16 u. Replikbeilage [