Wird ein Beschluss der Generalversammlung angefochten, stellt der wirtschaftliche Wert des zugrunde liegenden Beschlusses den Streitwert dar, was bei Beschlüssen, deren Wert sich nicht eindeutig bestimmen lässt, zu zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Streitwertschätzung führt.5 Wird etwa ein Beschluss betreffend die Genehmigung einer Jahresrechnung angefochten, können gegebenenfalls die Bilanzsumme oder die umstrittenen Zahlen aus dieser für die Streitwertberechnung herangezogen werden. 6