Die Sendung sei im Aufgabebordereau unter der Nummer 379 aufgeführt. B-Post-Sendungen würden ihr Ziel in der Regel innert drei Arbeitstagen erreichen. Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen, dass die am 9. November 2015 in Q._____ an den Kläger aufgegebene Einladung ihr Ziel in Q._____ erst am 3. Dezember 2015 erreicht habe (act. 31 bzw. Klageantwort N. 8 f.). Des Weiteren habe es der Kläger unterlassen, in seinem Schreiben vom 4. Dezember 2015 seinen Vertreter zu bezeichnen und eine Vollmacht -5-