Hierauf habe der Kläger mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 (KB 8) reagiert und seinen Unmut bekundet (act. 6 bzw. Klage S. 6). An der Generalversammlung vom 11. Dezember 2015 habe er wegen des Ausschlusses nicht teilgenommen (act. 6 bzw. Klage S. 6). In der Zwischenzeit seien ihm zudem weitere Tatsachen -4-