Dieses Ergebnis – Geltung der Schiedsvereinbarung auch für die zeitliche Verlängerung des "Distribution Agreement" – entspricht im Übrigen auch den zwei im Ergänzungsrechtsgutachten vom 4. Mai 2018 erwähnten slowenischen Gerichtsentscheiden III IPS 38/2014 vom 2. September 2014 des Obersten Gerichts der Republik Slowenien56 sowie I Cpg 973/2015 vom 26. August 2015 des Oberen Gerichts von Ljubljana, wo die Verlängerung des jeweiligen Vertriebsvertrages jeweils dazu führte, dass der Vertriebsvertrag inkl. zeitlicher