Die Schiedsklausel erstreckt sich gemäss ihrem Wortlaut auf "[a]ny controversy or claim arising out of or relating to this 'Agreement' or the breach thereof". Damit ist die schiedsgerichtliche Zuständigkeit weit umschrieben. Eine Fortsetzung des Vertrages führt nicht zu einer inhaltlichen Veränderung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Aus diesem Grund fällt auch die zeitliche Verlängerung des "Distribution Agreement" in den Geltungsbereich der ohnehin weit umschriebenen Schiedsklausel.