4.3. Geltungsbereich der Schiedsvereinbarung 4.3.1. Zu prüfen bleibt, ob die im "Distribution Agreement" enthaltene Schiedsklausel nach Massgabe ihres Geltungsbereichs auch die Verlängerung des "Distribution Agreement" über dessen vormals vereinbarte Laufzeit hinaus erfasst, was durch Auslegung zu klären ist (siehe dazu vorn E. 4.1.2).54 Die Schiedsklausel erstreckt sich gemäss ihrem Wortlaut auf "[a]ny controversy or claim arising out of or relating to this 'Agreement' or the breach thereof".