4.2.5.11. Zwischenergebnis Somit kann festgestellt werden, dass sowohl nach Massgabe des anwendbaren Art. 831 Abs. 2 OZ als auch gestützt auf die allgemeinen Bestimmungen des slowenischen Obligationenrechts, namentlich Art. 18 OZ, das "Distribution Agreement" aufgrund beidseitiger Vertragserfüllung im Jahr 2015 fortgesetzt und dadurch konkludent verlängert wurde.