60, Klageantwort N. 51). Auch wenn die Beklagte keine "Forecasts" aus der Zeitperiode 2009 - 2014 verurkundet hat, steht damit fest, dass die Beklagte vor und nach dem 31. Dezember 2014 keine unterschiedlichen 3-Monats-Ausblicke an die Klägerin schickte, sondern dass auch in diesem Punkt die Zusammenarbeit der Parteien stets gleich blieb.