4.2.5.7. Monatliche Berichterstattung 4.2.5.7.1. Parteistandpunkte Die Beklagte behauptete in der Klageantwort, sie habe gestützt auf Ziff. 7.9 des "Distribution Agreement" auch im Jahr 2015 jeweils zu Beginn eines Monats über die im Vormonat getätigten Verkäufe rapportieren und die Verkaufszahlen den Verkaufszahlen der entsprechenden Vorjahresperioden gegenüberstellen müssen (act. 59 f., Klageantwort N. 48 f.).