4.2.5.4.2. Würdigung In Ziff. 7.4 des "Distribution Agreement" (KB 3, S. 6) vereinbarten die Parteien u.a., die Klägerin "shall prepare, finance and present to the 'Distributor' a suitable 'Marketing Strategy'". Die Klägerin bestreitet nicht, dass diese Vertragsklausel die Pflicht zur Übernahme von Marketingkosten beinhaltet. Sie stellt sich jedoch auf den Standpunkt, im Jahr 2015 habe die - 29 - Übernahme von Marketingkosten nicht auf dieser Vertragsklausel basiert, sondern man habe sich auf "gewisse Marketing- und Werbeaktionen" geeinigt und hierfür einen "Werbekostenzuschuss" entrichtet (act. 128, Replik N. 39).