4.2.5.4. Übernahme der Marketingkosten 4.2.5.4.1. Parteistandpunkte Die Beklagte behauptete in der Klageantwort, die Klägerin habe auch im Jahr 2015 gestützt auf das "Distribution Agreement" insgesamt EUR 243'679.53 an Kosten für Marketingaktionen übernommen. Die Beklagte habe diese Kosten zunächst bezahlt und der Klägerin dann in Rechnung gestellt. Daraufhin habe die Klägerin die entsprechenden Beträge mit Forderungen gegenüber der Beklagten verrechnet und hierfür einen "Proposal for set-off claims" ausgestellt (act. 53 ff., Klageantwort N. 34 f.).