Als die Beklagte sodann mit E-Mail vom 29. Dezember 2014 (KB 5) bei der Klägerin nachgefragt hatte, wie es am 5. Januar 2015 weitergehen solle, nachdem sich die Parteien nicht auf eine neue Vereinbarung hätten einigen können, antwortete die Klägerin mit E-Mail vom 30. Dezember 2014 (KB 6), dass die Nichtunterzeichnung des "short term agreement" bis am 31. - 26 -