4.2.4. Qualifikation des "Distribution Agreement" Art. 831 OZ ist eine Bestimmung des slowenischen Agenturvertragsrechts. Gemäss Art. 807 Abs. 1 OZ vermittelt der Agent Vertragsabschlüsse für den Auftraggeber oder schliesst im Namen und auf Rechnung desselben Verträge ab. Er handelt somit gegenüber dem von ihm geworbenen Drittkunden weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung (siehe bereits vorn E. 4.2.3.1). Demgegenüber schliesst das vorliegende "Distribution Agreement" ein Handeln des Vertriebsunternehmens im Namen und auf Rechnung der Klägerin gerade aus (vgl. KB 3, S. 5 [Ziff. 4.1] und S. 8 [Ziff.