verwiesen und diesbezüglich festgehalten, das Gericht habe in diesem Fall bezüglich eines Vertriebsvertrages die Auffassung vertreten, dass aufgrund der "Nachhaltigkeit des Vertriebsverhältnisses, die Anwendung der Bestimmungen über die Beendigung des Handelsvertretervertrages und die Konsequenzen dieser Kündigung in der Regel als sinnvoll" zu betrachten seien (act. 361 u. 363 f., Ergänzungsrechtsgutachten S. 4 u. 6 f.). Damit besteht eine hinreichende Grundlage für die Feststellung, dass Art.