4.2.3.1. Agenturvertrag/Handelsvertretervertrag nach slowenischem Recht Im Rahmen eines Handelsvertretungsvertrags i.S.v. Art. 807 OZ47 verpflichtet sich der Vertreter, sich ständig zu bemühen, dass Dritte jederzeit Verträge mit seinem Auftraggeber schliessen, und in diesem Sinne zwischen diesen und dem Auftraggeber zu vermitteln sowie gemäss der erhaltenen Ermächtigung Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu schliessen.