4.2. Verlängerung des "Distribution Agreement" als unbefristeter Vertrag? 4.2.1. Zeitlicher Geltungsbereich Fraglich und zu prüfen ist, ob sich der sachliche Geltungsbereich der Schiedsvereinbarung im "Distribution Agreement" auf die streitgegenständlichen Warenlieferungen in den Monaten Oktober, November und Dezember 2015 erstreckt.