3.3.2. Formerfordernisse bei der Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf Dritte 3.3.2.1. Rechtliches 3.3.2.1.1. Beachtung der Formerfordernisse von Art. II Ziff. 2 NYÜ Das Bundesgericht hat bezüglich des hier nicht anwendbaren Art. 178 IPRG entschieden, die Formvorschrift beim Abschluss der Schiedsklausel beziehe sich nur auf die ursprüngliche Schiedsabrede.