3.3.1.2. Keine Unterzeichnung durch die Beklagte 3.3.1.2.1. Standpunkt der Beklagten Laut Klägerin findet die Schiedsklausel nur Anwendung, wenn sie zwischen den beiden Parteien schriftlich geschlossen worden ist, weshalb sie für die Beklagte unwirksam sei (act. 136, Replik N. 74). Die Beklagte vertritt die Ansicht, C.___