Dies bestätigt, dass das "Distribution Agreement" jahrelang im Einverständnis der Parteien anstatt von der B._____-X/Y AG von der Beklagten erfüllt wurde. Das "Distribution Agreement" ist im Übrigen von C._____ im Namen der B._____-X/Y AG unterzeichnet. Dieser ist einziger Verwaltungsrat sowohl der B._____-X/Y AG als auch der Beklagten. Somit war der Beklagten auch über ihn der Vertrag vollumfänglich bekannt.