Nach Erhalt der notwendigen Bewilligungen habe sie die klägerischen Produkte dann selber importiert (act. 182 f., Duplik N. 52). Die Beklagte sei zwar in den "Distribution Agreements" 2006 und 2009 nicht formell als Partei genannt. Es sei jedoch sie gewesen, die die "Distribution Agreements" erfüllt habe (act. 183 f., Duplik N. 53 u. 55).