Im vorliegenden Verfahren verlangt die Klägerin die Bezahlung von total EUR 614'040.47 von der Beklagten. Dabei handelt es sich um Forderungen aus Warenbestellungen und -lieferungen in den Monaten Oktober, November und Dezember 2015 im Zusammenhang mit dem "Distribution Agreement." Die von der Klägerin und der Beklagten geltend gemachten 17 BGE 140 III 278 E. 3.3. - 11 -